NRW setzt Corona-Auflagen für Handel wieder in Kraft – inklusive Verschärfungen
Nur wenige Stunden hielt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: Mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wurde die zuvor aufgehobenen Beschränkungen wieder in Kraft gesetzt. Einige Läden haben dadurch schärfere Auflagen erhalten.
Als Reaktion auf ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat das Land die Beschränkungen für den Einzelhandel ausgeweitet. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die Terminbuchung bleiben damit nicht nur bestehen, sondern werden auch auf mehr Geschäfte als zuvor ausgeweitet, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom Montag hervorgeht.
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Demnach gelten diese Beschränkungen ab sofort auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte, die seit dem 8. März ohne Terminvergabe öffnen durften.
Mit ihrer angepassten Coronaschutzverordnung setze die Landesregierung die Maßgaben des Gerichts konsequent um, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die vorgesehen erweiterten Terminbuchungen seien aus „Gleichheitsgründen“ vorgesehen. „Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat“, erklärte Laumann. Alles Weitere sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.
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Wenige Stunden zuvor hatte das OVG die Corona-Regelungen im Einzelhandel wegen „unzulässiger Differenzierungen“ teilweise gekippt, weil diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen. Grundsätzlich stufte das Gericht Beschränkungen für den Einzelhandel jedoch als verhältnismäßig ein.
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